Stellungnahme der FW-Fraktion zum Bauvorhaben Hagebaumarkt vom 24.07.2014

Stellungnahme Andrea Hamberger für die Fraktion der Freien Wähler zu TOP 3 am 24.07.14

Der Stadtrat sieht sich beim vorliegenden Antrag auf Genehmigung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes am Nordring mit einer außergewöhnlichen Situation konfrontiert:
Nur wenige Wochen nach deutlicher Ablehnung (14:10) des Erstantrags der Fa. Udo Lermann soll der Stadtrat nun abermals über dasselbe Projekt entscheiden.
Rechtfertigt die vorliegende Änderung des Erstantrages die Rücknahme einer nach gründlicher Abwägung getroffenen Stadtratsentscheidung?
Und das bereits nach so kurzer Zeit?
Die Mehrheit unserer Fraktion sieht keinen Gesichtspunkt, der schwerwiegend genug ist, den bestehenden Stadtratsbeschluss umzustoßen. An den von uns in der Sitzung vom 29. April 2014 vorgetragenen Bedenken hat sich im Grundsatz nichts geändert:

  • Nach wie vor ungeklärt, ob das Gewerbegebiet am Nordring generell für großflächigen Einzelhandel geöffnet werden soll. Mit der Genehmigung des Baumarktes am Nordring würde der Stadtrat einen Präzedenzfall mit nicht absehbaren Folgen schaffen. An diesem grundsätzlichen Problem ändern die Modifizierungen im Neuantrag nichts.
  • Wollen wir nach der Georg-Mayr-Straße ein weiteres Fass aufmachen und ein neues Einkaufsgebiet am Nordring initiieren? Wie glaubwürdig sind die Bemühungen des Stadtrates um Belebung und Stärkung der Innenstadt, wenn er die Verlagerung des Einzelhandels von der Innenstadt an die Peripherie aktiv unterstützt?
  • Die unserer Stadt jüngst verliehene Auszeichnung Bayerischer Qualitätspreis 2014 bestätigt nachdrücklich die bisher vom Stadtrat verfolgten Ziele. Diese Auszeichnung nennt den breiten Branchenmix und den florierenden Einzelhandel als beeindruckendes Qualitätskriterium. Das Bayerische Wirtschaftsministerium sieht offenbar keine Angebotslücke für unsere Stadt.
  • Ein Entwicklungskonzept ähnlich dem GEK (für unsere Stadtteile) ist nach unserer Ansicht für das Gewerbegebiet Nordring zwingend notwendig. In diesem Rahmen ist zu prüfen, ob und ggf. wie hier großflächiger Einzelhandel verkehrlich, infrastrukturell und städtebaulich in verträglicher Weise integriert werden kann.
    Den hier geäußerten Bedenken widersprechen die vorliegenden Gutachten bei genauerer Betrachtung nicht!

So wird in der CIMA-Untersuchung im Abschnitt „Standortprüfung“ der Standort für das Vorhaben Baumarkt als  „allenfalls teilintegriert“ bezeichnet. Die in diesem Abschnitt aufgeführten Kriterien für städtebauliche Integration nach dem Landesentwicklungsplan (LEP) sind nur ansatzweise erfüllt.
Vor allem fehlt für das Gewerbegebiet am Nordring das im LEP geforderte „planerische Gesamtkonzept mit besonderer Berücksichtigung der Aspekte Städtebau, Verkehr, Einzelhandel und Dienstleistung“.
Die Verkehrsuntersuchung des Planungsbüros von Mörner enthält viele Einschränkungen: „kann“, „könnte“, „ist zu erwarten“ und äußert sich im Fazit zurückhaltend („aus verkehrlicher Sicht möglich“). Darin sehen wir keine uneingeschränkte Zustimmung zur Verträglichkeit des Projektes.
Mit der Sperrung der alten Mainbrücke und der Umwidmung der B 8 fließt künftig der gesamte Durchgangsverkehr über den Nordring.
Eine enorme Mehrbelastung: einschneidend und dauerhaft!
Wollen wir in diesen hochbelasteten Bereich noch zusätzlichen Ziel- und Quellverkehr führen? Die Mehrbelastung würde auch den Äußeren Ring mit seiner angrenzenden Wohnbebauung betreffen.

Daraus ergibt sich für uns folgendes Fazit:

  • Ohne planerisches Gesamtkonzept für den Nordring
  • ohne klare Aussage über die Zulassung großflächigen Einzelhandels
  • und ohne das in der letzten Haushaltsrede geforderte Gesamtverkehrskonzept für die Kernstad

fehlen wesentliche Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle und zukunftsfähige Entscheidung.

Daher hält die Mehrheit der Freien Wähler am Beschluss vom
29. April 2014 fest.
Dem vorliegenden Antrag kann nicht zugestimmt werden.