Vorbemerkung
Die Fraktion der Freien Wähler legt ihren Vorschlag zur Erweiterung der Fußgängerzone vor. Mit der Ausarbeitung des Vorschlags wurde nach dem Bürgergespräch der Freien Wähler am 19. Januar begonnen. Dem Vorschlag liegen umfangreiche Vorarbeitungen und Erhebungen zugrunde.
Wesentliche Grundlagen bei der Erstellung des Vorschlags:
- Auswertung der im Dezember vorgestellten Untersuchung des Ing.-Büros v. Mörner
- Auswertung der protokollarisch festgehaltenen Wortmeldungen beim Bürgergespräch im Hotel Löwen
- Lektüre und Bearbeitung einschlägiger Literatur (z. B. Studien des Landesverbandes des Bayer. Einzelhandels)
- Führung von Fachgesprächen (z. B. städt. Ordnungsamt, Polizei, Ing.-Büro v. Mörner)
- Studium von Karten, Plänen, Statistiken etc.
- Besichtigungen vor Ort
- Äußerungen von Bürgern, auch in der Bürgerversammlung am 3. März 2010
1. Voraussetzungen
1.1 Derzeitige Situation in der Innenstadt
Die kleine Fußgängerzone (FGZ) am Marktplatz hat sich in hohem Maße bewährt. Erschien der Marktplatz zuvor eher als Straße (meist zugeparkt), so konnte durch die Umwandlung in eine FGZ der „Platzcharakter“ hervorgehoben und damit das Erscheinungsbild ganz erheblich verbessert werden. Der Bereich ist heute ein durch Handel und Gastronomie intensiv genutzter Treffpunkt, den niemand mehr missen möchte.
Die FGZ Marktplatz ist eingebettet in den verkehrsberuhigten Bereich der umgebendenAltstadt. Die Verkehrssituation dieses Bereichs (besonders Mitteltor-, Obertor- und Bronn-bacher Straße) kann in verschiedener Hinsicht als problematisch bezeichnet werden:
- Belastung durch Fahrzeuge, die den Bereich als Durchfahrt zu anderen Zielen benutzen
- Nichteinhaltung der hier geltenden Schrittgeschwindigkeit
- verbotswidriges Parken
- Missachtung der Sperrzeiten am Abend und am Wochenende
Eine zukunftsorientierte Lösung muss fußgänger- und einkaufsfreundlich sein und von den Verkehrsteilnehmern auch dauerhaft respektiert werden. Die Ausweisung eines Bereichs als FGZ beugt nicht jedem Missbrauch vor, erleichtert aber die Überwachung erheblich. Sie entlastet und beruhigt die betroffenen Bereiche wesentlich effizienter als andere Regelungen, die einen hohen Aufwand an Überwachung erfordern und nur bedingt wirksam sind.
1.2 Veränderungen im Stadtzentrum
Der einst durch Einkaufsmärkte geprägte Bereich des ehemaligen Mälzereigeländes war seit langem zum Sorgenkind der Stadtentwicklung geworden – mit negativen Auswirkungen auf die gesamte Altstadt. Das Projekt Revitalisierung der Innenstadt mit dem Neubau des Rathaus-Centers als Kernstück verfolgte daher von Anfang an das Ziel, den gesamten Bereich wieder attraktiver zu machen, wieder mehr Menschen und damit mehr Leben in die Altstadt zu bringen. Diese soll lebendiger Mittelpunkt unserer Stadt werden, und zwar gesellschaft-licher, geschäftlicher und auch kultureller Mittelpunkt.
Die durch die baulichen Maßnahmen eingeleitete Revitalisierung der Innenstadt kann nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Bei einer den Veränderungen angepassten Neuordnung der Verkehrswege sind die Interessen von Fußgängern und Kraftfahrern, Gewerbetreibenden und Anwohnern in ausgewogenem Verhältnis zu berücksichtigen. Eine Erweiterung der FGZ setzt vor allem voraus, dass die Geschäfte weiterhin gut erreichbar sind und in entsprechen-dem Umfang innenstadtnahe Parkflächen und Abstellmöglichkeiten für die Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
1.3 Entwicklungen im Umfeld
Mit dem Kaufhaus Lermann befindet sich im unmittelbar angrenzenden Bereich ein typischer „Magnetbetrieb“, der den Ruf Marktheidenfelds als über das engere Umland hinaus beliebteEinkaufstadt wesentlich mitbegründete. Dieser und eine attraktiver gewordene Altstadt können sich gegenseitig stärken und ergänzen (Lermann-Besucher schauen sich in der Umgebung des Rathaus-Centers um und umgekehrt). Durch den Fußgängerüberweg vor dem Rathaus und die Querungshilfe im Einmündungsbereich der Ludwigstraße wurde die fußläufige Verbindung beider Bereiche deutlich verbessert.
Zu den wichtigsten Veränderungen der letzten Jahre gehören die neuen Geschäfte in der Georg-Mayr-Straße. Diese können durch ihre Nähe zur neuen Mainbrücke, über die nach Fertigstellung des „Aufstiegs“ die Hauptverkehrsströme Richtung Würzburg bzw. Aschaffenburg/Lohr fließen, Einkaufsverkehr anziehen. Davon kann letztlich auch die Innenstadt profitieren. Voraussetzung ist allerdings, dass im Stadtzentrum genügend Anziehungspunkte sind, die einen Besuch lohnend erscheinen lassen. Eine FGZ mit attraktivem Erscheinungsbild, vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten und ansprechender Gastronomie erfüllt diese Anforderungen. Die Innenstadt muss Atmosphäre ausstrahlen, den Aufenthalt angenehm gestalten und einen gewissen Erlebnischarakter bieten, dann zieht sie Besucher an.
Auch wenn die Georg-Mayr-Straße nicht im Innenstadtbereich liegt, so bildet sie doch eine Art „Brücke“ zur Innenstadt. Die räumliche Ausdehnung des Einzelhandelsbereichs der Innenstadt und die der Discountgeschäfte der Georg-Mayr-Straße stehen in einem ausgewogenen Verhältnis. Das sind günstige Faktoren für Ergänzung und Austausch.
Als zugkräftiges Stadtzentrum muss die Innenstadt in die Außenbereiche ausstrahlen. Dann kann sie sich auch im Wettbewerb behaupten. Eine gut gemachte FGZ mit interessantem und vielfältigem Angebot hat gute Aussicht, zur Drehscheibe des innerstädtischen Lebens und so zum Motor der Weiterentwicklung zu werden.
2. Erweiterung der in Marktheidenfeld bestehenden Fußgängerzone
2.1 Grundsätzliche Begründung
Oben genannte Aspekte sprechen deutlich für eine Erweiterung der bestehenden (kleinen) FGZ in angemessenem Umfang. Im Rahmen einer FGZ sind Attraktivierungen, die eine positive Innenstadtatmosphäre schaffen, gut durchführbar. So macht beispielsweise die Einrichtung von Ruhezonen oder Spielzonen für Kinder wenig Sinn, wenn in der Nähe ständig Fahrzeuge an- und abfahren. Eine Fußgängerzone bietet optimale Bedingungen für Auslagen vor den Geschäften. Auch lassen sich (Werbe-)Aktionen, die Besucher anziehen sollen, in einer FGZ wesentlich besser und effizienter gestalten als in verkehrsfrequentierten Bereichen. Fazit: Für viele Maßnahmen, die das Einkaufen interessant und zu einem Erlebnis machen, bietet eine FGZ einfach die günstigeren Voraussetzungen.
Marktheidenfeld ist eine Einkaufsstadt mit überdurchschnittlich großem Einzugsgebiet. Die Besucherfrequenz entspricht der einer deutlich größeren Stadt. Die Einrichtung einer FGZ angemessener Größe, angepasst an die vorhandene Bausubstanz und Siedlungsstruktur, erscheint daher sinnvoll und folgerichtig.
Weitere Aspekte, die für eine größere FGZ sprechen:
- sehr gute Parkmöglichkeiten rund um die Innenstadt; auch geeignete Kurzparkmöglichkeiten
- guter Branchenmix mit attraktivem Einzelhandel, Lebensmittelgeschäften und gut frequentierter Gastronomie
- solide touristische Frequenz (Camper, Rad- und Wassertourismus)
- Franckhaus und Laurentiuskirche als historische Attraktionen
- Attraktive, zum Teil neu gestaltete Fassaden
- Gefahrlose Begehbarkeit für Senioren, Kinder und Menschen mit Behinderung
- Vom neuen Rathaus-Center geht eine Magnetwirkung aus:
- Rathaus als attraktives Dienstleistungszentrum für Bürger und Besucher der Stadt
- Schließung einer Versorgungslücke in der Innenstadt durch Ansiedlung eines Vollsortimenters; dadurch Steigerung der Besucherfrequenz im Umfeld
- Weitere attraktive Geschäfte inklusive Gastronomie am Rathausplatz
- Großzügig angelegte, gut anfahrbare und von der Mitteltorstraße optimal zugängliche, barrierefreie Tiefgarage; Parkplatz auf dem Rathausplatz
2.2 Konzeptionelle Folgerung
Eine kompakte, übersichtliche FGZ, die auf die hiesigen Verhältnisse zugeschnitten ist und sich um das neue Rathaus-Center herum gruppiert, hat nach unserer Einschätzung sehr gute Erfolgsaussichten.
Daher wird folgender Vorschlag gemacht: Erweiterung der bestehenden FGZ um die Mitteltorstraße, die untere Bronnbacher Straße und einen kurzen Abschnitt der Obertorstraße zwischen Herrngasse und Marktplatz. Zunächst in einer Erprobungsphase umzusetzen (Vorschlag: von Juli bis Dezember 2010).
Diese Gestalt der FGZ ermöglicht es den Besuchern, eine Art „Rundkurs“ zu nehmen: Vom Rathaus-Center über Mitteltorstraße, Marktplatz und Bronnbacher Straße wieder zurück zum Rathaus-Center (oder umgekehrt). Ein solche „ringartige Lösung“ erscheint sinnvoll, da sie den Besucher wieder zum Ausgangspunkt zurückführt und ihm unattraktive „Rückwege“ erspart (nicht einfach Straße rauf – Straße runter). Die FGZ konzentriert sich auf einen nicht zu ausgedehnten, übersichtlichen Bereich in der Nähe der „Magnetbetriebe“.
Wie das Verkehrsgutachten des Büros v. Mörner und viele Beobachtungen zeigen, wird die Mitteltorstraße vorwiegend als Durchgangsstraße Richtung Mainkai genutzt. Sie hat aber keine grundsätzliche Erschließungsfunktion wie beispielsweise Untertor- und auch Obertorstraße. Auch Geschäftsstruktur, Angebotsvielfalt und Straßengestaltung sprechen hier klar für eine FGZ. Hinzu kommt die optimale Anbindung an die neue Tiefgarage. Auch der Parkplatz Lohgraben ist in wenigen Gehminuten erreichbar. Die bisherige Einbahnregelung Richtung Marktplatz sollte nach unserer Ansicht beibehalten werden.
Im Hinblick auf Angebotsstruktur, Gestaltungsaspekte und Nähe zum Rathaus-Center erfüllt der untere Bereich derBronnbacher Straße ebenso wie der marktplatzangrenzende Abschnitt der Obertorstraße die Kriterien für eine FGZ. Auch hier sprechen wir uns für die Beibehaltung der bisherigen Einbahnregelung Richtung Rathaus/Luitpoldstraße aus.
2.3 Situation in der Obertorstraße
Die Obertorstraße wurde sehr eingehend auf eine mögliche Einbeziehung in eine erweiterte FGZ geprüft.
Unbestritten hat sie im nördlichen Teil der Altstadt eine wichtige Erschließungsfunktion, ähnlich der Untertorstraße im südlichen Bereich. Anders als bei Mitteltorstraße und Bronn-bacher Straße münden in die Obertortstraße verschiedene kleinere und größere Gassen. Zu den Anwohnern der Obertorstraße kommen noch die Bewohner der rückwärtigen Gassen. Da es in diesem Bereich keine geeignete Straße gibt, die anstelle der Obertorstraße die Erschließung übernimmt, ist deren Einbindung in eine FGZ schwierig.
Die Obertorstraße weist durchaus Betriebe auf, die in eine FGZ passen würden. Doch spricht die Gesamtstruktur der Geschäfte dafür, hier eine gewisse Anfahrbarkeit aufrecht zu erhalten.
Daher soll nach unserem Vorschlag der größte Teil der Obertorstraße (von der Petzoltstraße bis zur Einmündung der Herrngasse) verkehrsberuhigte Zone bleiben und nicht in die FGZeinbezogen werden. Die Sperrung am Abend und an den Wochenenden sollte beibehalten werden.
Der Beginn der FGZ nach der Einmündung der Herrngasse macht für Nichtberechtigte eine Weiterfahrt Richtung Bronnbacher Straße unmöglich. Davon versprechen wir uns eine ganz erhebliche Reduzierung der Verkehrsbelastung in der Obertorstraße. Der dann noch stattfindende Verkehr fließt über die Herrngasse ab. Da dieser Weg aber für viele der bisherigen „Innenstadtfahrer“ unattraktiv ist, rechnen wir mit keiner nennenswerten Mehrbelastung von Herrngasse und Mainkai. Ziel muss sein, den Verkehr in der Obertor-straße auf Anwohner, Lieferverkehr und Kunden von Geschäften zu beschränken, die diese aus Transportgründen anfahren müssen. Obertorstraße und Herrngasse sollen grundsätzlich Einbahnstraßen bleiben.
2.4 Situation in Untertorstraße/Fahrgasse
Es ist davon auszugehen, dass der meist ohnehin belegte Mainkai-Parkplatz (lt. Büro Mörner Hauptzielbereich des Durchgangsverkehrs durch die Mitteltorstraße) bei einer Sperrung der Mitteltorstraße nicht mehr so stark angefahren und zugleich der Parkplatz am Lohgraben intensiver als bisher genutzt wird. Neuregelungen bewirken erfahrungsgemäß eine allmähliche Änderung der Gewohnheiten. Daher wird man abwarten müssen, wie sich eine Sperrung der Mitteltorstraße letztlich auf die Frequentierung der Untertorstraße auswirkt.
Um eine Überlastung des Mainkais und der Behelfsstraße an der Rothenbücher Wiese zu vermeiden, plädieren wir für eine Beibehaltung des „Zweibahnverkehrs“ in der Untertor-straße und auch in der Fahrgasse. Damit bleiben Hotels und Arztpraxen im Bereich von Marktplatz/Mainkai weiterhin gut anfahrbar. Wichtig ist, die Verkehrsberuhigung in der Untertorstraße durch geeignete gestalterische Maßnahmen und sorgfältige Überwachung zu gewährleisten.
2.5 Stadtmauergässchen/Kolpingstraße
Die baulichen Veränderungen im Bereich des ehemaligen Mälzereigeländes machen es sinnvoll, auch über eine neue Verkehrsregelung im Bereich von Stadtmauergässchen und Kolpingstraße nachzudenken. Wir schlagen hier einen Einbahnverkehr von der Luitpold-straße bis zum Parkplatz am Pfarrheim vor. Die bestehende, problematische Ausfahrt aus der Kolpingstraße in die Luitpoldstraße (bei der Sparkasse) kann damit vermieden werden.
Auch würde dann die Zufahrt zu der Tiefgarage über den Rathausplatz entlastet.
Die obere Bronnbacher Straße darf nur der Ausfahrt in die Luitpoldtstraße dienen – und zwar sowohl nach rechts und wie auch nach links. Die Parkfläche vor dem Pfarrheim wollen wir beibehalten, vor allem um kurze Erledigungen im Bereich von Marktplatz und Bronnbacher Straße zu ermöglichen.
2.6 Parkmöglichkeiten/Lieferverkehr
Die von uns vorgeschlagene FGZ wird von einer Vielzahl fußläufig erreichbarer kostenfreier Parkmöglichkeiten mit unterschiedlichen Regelungen umgeben. Wer komfortabel und besonders zentrumsnah parken möchte, kann auf die gebührenpflichtigen Stellplätze in der Tiefgarage und auf dem Rathausplatz zurückgreifen. Wir schlagen vor, den Parkplatz vor dem Pfarrheim als Kurzparkzone zu nutzen. Der hier aufgestellte städtische Parkautomat ermöglicht kurzfristiges Abstellen des Fahrzeugs für einen geringen Betrag, aber ausreichend für einen Kurzeinkauf. Eine Beschränkung der Parkzeit (z. B. auf 30 Minuten) wird vorgeschlagen, eine konsequente Überwachung wäre hier sehr wichtig.
Für den Lieferverkehr in Bronnbacher Straße/Marktplatz, Mitteltorstraße und Untertorstraße wird eine Zeitschiene von 6 bis 11 Uhr von Montag bis Freitag vorgeschlagen. Für Samstag wäre diese Zeit zu reduzieren (z. B. bis 9 Uhr).
Unser Vorschlag sieht keine zeitlichen Einschränkungen für die Anwohner vor. Diesen soll jederzeit die Zu- und Abfahrt möglich sein.
Die innenstädtischen Haltestellen des Stadtbusses müssen anfahrbar sein, um den Benutzern der öffentlichen Verkehrsmittel kurze Wege für Erledigungen in der Innenstadt zu ermöglichen.
3. Schlussbemerkung
Die Fraktion der Freien Wähler legt dem Stadtrat diesen Entwurf als ihre Vorstellungen zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Weiterentwicklung unserer Innenstadt vor. Die Fraktion ist offen für Kritik, Anregungen und Änderungsvorschläge.
Wir wollen vernünftige und praktikable Regelungen, aber keine Überregulierung. Manches spielt sich in der Praxis leichter ein als zuvor gedacht. Mit Nachdruck sei darauf hingewiesen, dass wir die Erweiterung der FGZ in einer Erprobungsphase in Angriff nehmen wollen. Diese macht es möglich, auf Grund praktischer Erfahrungen Korrekturen und Verbesserungen vorzunehmen. In der Probephase sollen keinesfalls kostspielige Einbauten etc. vorgenommen werden. Übrigens sehen wir auch bei der dauerhaften Einrichtung einer erweiterten FGZ keine Notwendigkeit von aufwändigen baulichen Eingriffen.
Um Schwachstellen zu erkennen und die Dinge optimal gestalten zu können, ist das kontinuierliche Gespräch mit den Bürgern, insbesondere mit den Betroffenen weiterhin wichtig. Die Neuordnung soll ja dauerhafte Verbesserungen schaffen, für unsere Stadt als ganzes, aber gerade auch für Anwohner und Geschäfte der Innenstadt.
Die erfolgreiche Weiterentwicklung der Innenstadt wird in hohem Maße auch von der Kreativität und der Innovationsbereitschaft der Gewerbetreibenden bestimmt sein. Eine neue Situation ist immer auch eine neue Chance. Diese müssen alle Beteiligten nutzen. Die Stadt hilft, wo sie kann, erwartet aber auch weiterführende Initiativen. Nichts geht dabei ohne Zuversicht, Gemeinschaftsgeist und Zusammenarbeit.